KV Luzern Berufsakademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldebedingungen

Bei Lehrgängen gilt die Anmeldung für die ganze Ausbildungsdauer. Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Bei Überbuchungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eine Warteliste geführt. Lehrgänge und Kurse, für die bei Anmeldeschluss zu wenig Anmeldungen vorliegen, werden nicht durchgeführt. Absagen werden ca. zwei Wochen vor Beginn mitgeteilt.

Abmeldung

Für Abmeldungen, welche rechtzeitig vor Lehrgangs- bzw. Kursbeginn schriftlich bei uns eintreffen, verrechnen wir einen Unkostenbeitrag von CHF 80.– bei Kursen bzw. CHF 250.– bei Lehrgängen. Abmeldungen bei und nach Kursbeginn haben den Verfall des gesamten Kursgeldes (bei Lehrgängen des laufenden Semesters) zur Folge.

Eine teilweise Rückerstattung des Kursgeldes kann nur ausnahmsweise bewilligt werden, sofern wichtige Gründe (z.B. Krankheit/Unfall) nachgewiesen werden können.

Kursdauer / -daten / -kosten

Kursdauer, Kursdaten und Preise sind in der jeweiligen Kursausschreibung ersichtlich. Um ausgefallene Stunden nachzuholen, kann der Kursleiter mit den Teilnehmenden Ersatztermine vereinbaren. Die Kurse werden während der Schulferien unterbrochen.

Änderungen bezüglich Preise, Daten und weiterer Informationen bleiben vorbehalten. Offensichtliche Irrtümer bzw. Fehler werden korrigiert.

Lehrmittel

Die Lehrmittel sind im Kursgeld nicht inbegriffen und werden in der Regel vor dem ersten Kurstag per Post zugestellt.

Damit diese an die entsprechende Postadresse zugestellt werden können, werden die dazu notwendigen Angaben an unseren Lehrmittel-Lieferanten (Delivros) weitergeleitet. Diese Angaben werden nicht für Werbezwecke verwendet.

Kursausweis / Zertifikat / Diplom

Nach dem Besuch von mindestens 80% der Lektionen erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung (Kursausweis). Berücksichtigt werden begründete Absenzen (Krankheit/Militärdienst); der Kurs- bzw. der Lehrgangsleiter muss aber schriftlich informiert sein. Bei den edupool.ch-Bildungsgängen müssen für die Prüfungsteilnahme 80% der angebotenen Unterrichtssequenzen besucht werden. Die in den Stundenplänen dargelegten internen Zwischenprüfungen sind obligatorisch. Dispensationsgesuche (z.B. Krankheit mit Arztzeugnis) sind direkt an die Schulleitung zu richten. Die Schulleitung entscheidet über das weitere Vorgehen (Nachprüfung). Wer die internen Prüfungen mit Erfolg besteht, erhält das offizielle KV Luzern Berufsakademie-Zertifikat bzw. KV Luzern Berufsakademie-Diplom. Die KV Luzern Berufsakademie behält sich das Recht vor, Vorname, Name und/oder Fotos der erfolgreichen Absolvierenden zu publizieren.

Bundesbeitrag / Subventionen

Bundesbeitrag auf Stufe eidg. Berufsprüfungen und eidg. Höhere Fachprüfungen
Ab dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den Eidg. Berufsprüfungen und den Eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Subventionen auf Stufe Höhere Fachschulen (HF)
Die Kantone unterstützen die Weiterbildung auf Stufe Höhere Fachschulen (HF). Die publizierten Preise sind bereits durch Kantonsbeiträge vergünstigt.
Zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihrer Weiterbildung zuständig ist, dient das Personalienblatt, das Sie nachfolgend auch Online ausfüllen können:

Personalienblatt zum Ausfüllen

Bitte beachten, dass Sie dieses ausdrucken und unterzeichnet an die Schuladministration senden müssen.

KV-Mitgliedschaft

Mitgliedschaft für Lehrgänge

  • Der Mitgliederbeitrag des Kaufmännischen Verbands Luzern in der Höhe von CHF 170.- resp. CHF 110.- pro Jahr wird von der KV Luzern Berufsakademie übernommen.
  • Bestehende Mitglieder erhalten eine Rückzahlung des Mitgliederbeitrages (pro rata temporis).
  • Die Übernahme des Mitgliederbeitrages gilt ab dem Monat des Lehrgangsstartes.
  • Die Kosten für die Mitgliedschaft werden von der KV Luzern Berufsakademie bis zum 31.12. des Abschlussjahres übernommen.
  • Die Mitgliedschaft kann auf Ende der kostenlosen Mitgliedschaft gekündigt werden.
  • Alle Mitglieder erhalten automatisch den Newsletter vom Kaufmännischen Verband Luzern.

Kaufmännischer Verband Luzern
Frankenstrasse 4, 6003 Luzern
041 210 20 44
info@kfmv-luzern.ch
kfmv.ch/luzern

Zahlungsbedingungen

Das Kursgeld für die Lehrgänge wird semesterweise in Rechnung gestellt. Die Rechnung erhalten die Teilnehmenden ca. vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, sie ist innert 30 Tagen zahlbar. Bei Kursen wird das gesamte Kursgeld vor Kursbeginn in Rechnung gestellt, die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen. Es ist in jedem Fall der VESR-Einzahlungsschein der Originalrechnung zu verwenden. Teilzahlungen können in Ausnahmefällen bewilligt werden und sind vor Rechnungsstellung zu beantragen.

Schulferien und Feiertage

Die Schulferien entnehmen Sie bitte dem Ferienplan.

An den üblichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

Unterricht

Der Unterricht findet in den drei Schulzentren des KV Luzern statt. Schulzentrum und Zimmernummer werden mit der Kurseinladung mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Lektionen teilweise im Fernunterricht (per KVLU-Campus und MS-Teams) stattfinden. Video- oder Tonaufzeichnungen sind ohne die Einwilligung aller aufgezeichneten Personen weder im Präsenz- noch im Online-Unterricht erlaubt.

Disclaimer zur Nutzung der Lernplattform KVLU-Campus

Die KV Luzern Berufsakademie stellt ihren Studierenden auf dem Campus unterrichts- und lernbezogene Materialien bzw. IT-Unterlagen zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Mit Ihrem Login auf dem Campus erkennen Sie folgende Nutzungsbedingungen an: Sämtliche Unterlagen dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bzw. für die Nutzung im Unterricht geladen und ausgedruckt werden. Für alle Materialien und IT-Unterlagen gilt das Urheberrecht ihrer Verfasser, sie dürfen ausserhalb der Ausbildungs-, Lehrgangs- und/oder persönlichen Lernsituationen daher nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Urheber (in der Regel verantwortliche Dozierende/ Lehrgangsleitung) an Dritte verteilt, verarbeitet, kopiert oder auf anderen Webseiten eingesetzt, in anderen Unterrichtsgefässen, Vorträgen oder anderweitig genutzt werden. Bei der Verwendung von Materialien des Campus z. B. im Zusammenhang mit der Anfertigung von Unterrichtsbeiträgen, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung usw. ist jeweils die genaue Quelle anzugeben.

Weisung zur Verwendung von Informatikmitteln am KV Luzern

Am KV Luzern werden in verschiedenen Bereichen Informatikmittel im Unterricht eingesetzt. Damit ermöglichen wir Ihnen, einen zielgerichteten Umgang mit ICT Technologien zu üben und zu vertiefen.
Der Umgang mit digitalen Technologien braucht gewisse Regeln. Die folgende Weisung dient einerseits dem reibungslosen Einsatz der Informatikmittel im Unterricht und legt andererseits die persönliche Verantwortung gegenüber den Geräten und Technologien fest.

I. Geltungsbereich

Diese Weisung gilt für Sie, wenn Sie KV Luzern- oder private Informatikmittel in der Schule benutzen.

II. Benutzung von Informatikmitteln

  1. In der Schule verwenden Sie Informatikmittel vom KV Luzern. Die Verwendung dieser Mittel zu privaten Zwecken ist nicht erlaubt, ausser die Schulleitung erteilt Ihnen hierfür eine Bewilligung.
  2. Private Informatikmittel dürfen Sie in der Schule mit Bewilligung des KV Luzern benutzen. Die Bewilligung kann für einen Teilbereich (z.B. Berufsfachschule/Berufsakademie) gesamthaft erteilt werden. Ist die Erlaubnis erteilt worden, entscheiden die Dozierende über den Einsatz im Unterricht.
  3. Ihr privates Gerät kann von der Schule registriert werden.
  4. Wenn Sie mit einem privaten Gerät auf das Internet zugreifen, muss dies über das Public WLAN erfolgen. Verbindungen über private Datendienste sind nicht erlaubt (z.B. Tethering).
  5. Es wird kein schulinterner technischer Support für private Geräte angeboten.
  6. In Informatikzimmern geben die Dozierende bekannt, mit welchen Programmen und Daten gearbeitet wird. Andere Programme und Daten dürfen nicht geöffnet werden. Ebenso darf kein Nachrichtenaustausch im Netzwerk ohne Einwilligung der Dozierenden erfolgen (beispielsweise E-Mail, Chat, etc.).
  7. In den Schulungsräumen darf die Infrastruktur nur unter Aufsicht von Dozierenden benutzt werden.
  8. Benutzernamen und Passwörter, die für die Anmeldung an die Computersysteme der Schule abgegeben werden, sind persönlich und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Passwörter sind geheim zu halten.

III. Persönliche Verantwortung und Sorgfaltspflichten

Sie sind für einen sorgfältigen Einsatz der KV Luzern und privaten Informatikmittel verantwortlich:

1. Allgemeine Sorgfaltspflichten

Sie

  • halten die allgemeine Hausordnung auch in Informatikzimmern ein und sind insbesondere dafür verantwortlich, dass die Informatikmittel der Schule sorgfältig behandelt werden und der PC-Arbeitsplatz nach der Benutzung aufgeräumt und sauber hinterlassen wird. Dabei dürfen in der Umgebung von Informatikgeräten keine Esswaren konsumiert werden.
  • melden technische Mängel oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse bei der Benutzung der schulischen Informatikmittel unverzüglich an die Dozierenden, welche diese an die IT-Abteilung Schule weiterleitet.
  • halten sich beim Einsatz des Informatikmittels an das geltende Recht, insbesondere an den Datenschutz, an die Datensicherheit, an das Urheberrecht und an diese Weisung.
2. Besondere Sorgfaltspflichten bei der Benützung von privaten Informatikmitteln

Bei der Benutzung von privaten Informatikmitteln sind Sie zusätzlich für folgendes verantwortlich:
Sie

  • schützen das Informatikmittel sowie die Daten und Dokumente vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte, vor Verlust und vor Diebstahl. Insbesondere müssen Sie den Zugang zum Informatikmittel mit einem Passwort schützen. Schützen Sie Ihr Passwort und geben Sie es nicht an Dritte weiter.
  • sind dafür verantwortlich, dass Ihr privates Informatikmittel einwandfrei funktioniert und den technischen Minimalstandards genügt.
  • melden Ihr privates Informatikmittel am Public WLAN der Schule an. Ein Anschluss über Netzwerkkabel ist nicht erlaubt.
  • verwenden ein geeignetes Viren- und Malwareschutzprogramm und halten dieses auf dem aktuellen Stand.
  • aktualisieren die installierten Anwendungen und Betriebssysteme regelmässig mit den verfügbaren Sicherheitsupdates der Hersteller.
  • sorgen dafür, dass die installierte Software ordnungsgemäss lizenziert und auf dem aktuellsten Stand ist.
  • sichern die Daten regelmässig.
  • sorgen dafür, dass Ihr Informatikmittel nicht von Unbefugten genutzt oder entwendet werden kann.

IV. Missbrauch von Informatikmitteln

Sie dürfen die Informatikmittel nicht in missbräuchlicher Weise benützen. Missbräuchlich ist jede Verwendung der Informatikmittel, die gegen diese Weisung oder gegen andere Bestimmungen der Rechtsordnung verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Handlungen:

  • Einrichten, Anschliessen oder Installieren nicht bewilligter Informatikmittel,
  • Installieren von Software auf Informatikmittel des KV Luzern,
  • Mutwillige Veränderung von Informatikmitteln der Schule oder von Dritten (insbesondere durch Hacken, Cracken, usw.),
  • Vorkehrungen zur Störung des Betriebs von Computern oder Netzwerken (z.B. Port Scan oder Sniffing),
  • Erstellen, Speichern, Ausführen und Verbreiten von Fernsteuerungs-, Spionage- und Virenprogrammen (z.B. Viren, Trojanische Pferde, Würmer oder Skripte),
  • Versenden von E-Mails in Täuschungs- oder Belästigungsabsicht und privaten Massenversendungen,
  • Zugreifen auf Daten mit rassistischem, sexistischem oder pornografischem Inhalt sowie deren Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung,
  • Illegales Kopieren von Daten oder Software jeglicher Art,
  • Illegales Bereitstellen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken jeglicher Art (insbesondere Filme, Musik und Fotos) sowie das Anfertigen und Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person.

V. Kontroll- und Überwachungsmassnahmen

Bitte beachten Sie, dass die Fachstelle IT am KV Luzern befugt ist, Kontroll- und Überwachungsmassnahmen an Informatikmitteln an der Schule durchzuführen.

VI. Disziplinarmassnahmen

Wenn Sie gegen diese Weisung verstossen oder Informatikmittel missbräuchlich benützen, können Sie disziplinarisch bestraft werden. Anwendbar sind die massgebenden Bestimmungen über die Disziplinarordnung. Die Strafverfolgung und die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

VII. Haftung

Wenn Sie der Schule oder einem Dritten einen Schaden zufügen, können Sie schadenersatzpflichtig werden (unerlaubte Handlung, Art. 41 OR). Für Verlust und Beschädigung am eigenen Informatikmittel haften Sie selber. Soweit die Rechtsordnung dies zulässt, schliesst die Schule jede Haftung aus.

Auskunft

KV Luzern Berufsakademie
Dreilindenstrasse 20
6000 Luzern 6
041 417 16 00
berufsakademie@kvlu.ch

Büroöffnungszeiten

Sekretariate Dreilinden und Landenberg:

Montag–Donnerstag
10.00–12.00 Uhr / 14.00–18.00 Uhr

Freitag
10.00–12.00 Uhr / 14.00–17.00 Uhr

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