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Durchführung garantiert

Online-Vorkurs für HR-Fachleute

Lernzielkontrolle der Themen aus dem Lehrgang für zertifizierte:r Personalassistent:in

Dieser Vorkurs ist für Personen bestimmt, welche vor längerer Zeit (mehr als drei Jahre nach der Zertifikatsprüfung) den Zertifikatslehrgang Personalassistent:in absolviert haben und sich für den HR-Fachmann/Fachfrau mit eidg. Fachausweis (Stufe 2) bereits angemeldet haben.

Details

Der Online-Vorkurs auf der CAMPUS-Plattform ermöglicht Ihnen, zeitlich unabhängig, innert kürzester Zeit die wichtigsten Grundlagen aus dem Zertifikatslehrgang für das Basis-Modul des HR-Lehrganges mittels Lernzielkontrolle anhand von praktischen Aufgaben und Fallbeispielen aufzuarbeiten.

Ziel / Zielgruppe

  • Personen, welche zeitlich unabhängig von Unterrichtszeiten innert kurzer Zeit eine Lernzielkontrolle über die Inhalte des Zertifikatslehrgangsstoff machen wollen, um einen erfolgreichen Einstieg in den Lehrgang HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis sicherzustellen.

Inhalt / Methodik

  • Grundlagen HR-Management / Personalprozesse und –administration
    (HR-Rollen und Funktionen, Personalplanung, -gewinnung, -beurteilung, -austritt etc.)
  • Sozialversicherungen
    (3 Säulen-Prinzip, Zweck, Ziel und Grundzüge der Voraussetzung für Leistungsansprüche der
    AHV, IV, EO/MSE, FamZG, ALV, UVG und BVG, Personenkreis, Prämien und Beiträge)
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
    (Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht wie OR, ArG , EAV, GAV und NAV, Pflichten Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Arbeitszeiten, Überstunden, Überzeit, Lohnanspruch bei Verhinderung an der Arbeitsleistung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses etc.)

Übersicht Online-Vorkurs für HR-Fachleute

Kurscode
EVHR2406
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Dauer
Die Einteilung kann selbständig vorgenommen werden.
Kurszeiten

Dieser Online-Vorkurs ist an keine Kurszeiten gebunden.

Kursleistungen / Kosten
Ganzer Kurs CHF 320.-


Dieser Online-Vorkurs wird für den eidg. Fachausweis HR-Fachleute empfohlen. Daher ist auch dieser Kurs subventionsberechtigt, allerdings nur falls und nachdem Sie die eidg. Prüfung abgelegt haben. In diesem Fall gelten für Sie folgende Konditionen:

Bruttopreis* CHF 320.-
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 160.-
Ihr Nettopreis CHF 160.-


50% Bundesbeitrag

 

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Hinweise

Empfohlen für HR-Fachleute mit eidg. FA mit Lehrgangsstart in demselben Jahr.

Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

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