| 10.12.2020

Nun wird es konkret! Die KV Reform geht in die Umsetzungsphase

Die Rahmenbedingungen für die KV Reform stehen. Die Bildungsverordnungen und die Bildungspläne sind nun öffentlich zugänglich und zeigen auf, was sich in der neuen KV Lehre alles verändert wird. Nun wird es konkret.

Neuerungen in der reformierten KV Ausbildung
Eine erste grosse Änderung ist die konsequent auf die heutigen Arbeitsmarktanforderungen ausgerichtete KV Ausbildung. Die Arbeitssituationen werden kompetenzorientiert unterrichtet. Diese Handlungskompetenz- orientierung bringt es mit sich, dass die herkömmlichen Fächerstrukturen an den Berufsfachschulen aufgelöst werden, die Fachinhalte jedoch auf konkrete Arbeitssituationen ausgerichtet und interdisziplinär unterrichtet werden.

Eine weitere Änderung ist die Auflösung des B- und E-Profils zu einer Ausbildung mit zwei Wahlpflichtfächern und vier Optionen (Finanzen, Kommunikation in der Landessprache, Kommunikation in der Fremdsprache und Technologie). In der reformierten KV-Lehre wird dem ehemaligen Profilunterschied mit zwei Wahlpflichtfächern Rechnung getragen.  Man kann dort entweder die «zweite Fremdsprache» oder «individuelle Projektarbeiten» wählen.

Eine grosse Veränderung erfährt das ganze Qualifikationsverfahren QV. Die Prüfungen sind ganz klar auf die fünf Handlungskompetenzbereiche ausgerichtet. Die Prüfungsdauer wird im schulischen Bereich massiv verkürzt und beträgt insgesamt 4 3/4 Stunden im Vergleich zu den jetzigen 11 Stunden. Was bleibt ist, dass das QV zentral erstellt wird. Damit wird garantiert, dass die gleiche Prüfmesslatte für alle Lernenden in der ganzen Schweiz gilt.

Chancen der Reform für die Berufslernenden bzw. für die KV-Ausbildung
Die Ausbildungsinhalte sind noch stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, der verschiedenen Branchen und damit der Betriebe ausgerichtet, was einen höheren Praxisnutzen bedeutet. Dies führt dazu, dass Lehrstellen im kaufmännischen Bereich attraktiv bleiben und weiterhin angeboten werden. Für uns Schulen ist das eine ganz wichtige Botschaft.

Zudem stehen die Lernenden im Lernprozess im Mittelpunkt. Sie müssen die Verantwortung für ihren persönlichen Lernprozess übernehmen und werden in diesem begleitet, gecoacht und natürlich auch daran gemessen, wie sie diese Aufgabe meistern.

Die Lehrpersonen sind wie bis anhin für die Vermittlung des Basiswissens verantwortlich. Was sich hier ändert ist, dass das Basiswissen interdisziplinär vermittelt wird und dass der Rolle des Coachings eine noch grössere Bedeutung zugeteilt wird. Die Lehrpersonen haben nämlich die Aufgabe, die Lernenden in ihre Selbstständigkeit zu begleiten und diese Selbstständigkeit konkret zu fördern. Das ist anspruchsvoll, gleichzeitig aber auch sehr gewinnbringend. Der Prozess, der zu dieser Selbstständigkeit führt, wird in die Beurteilung der Lernenden einfliessen.

Unterstützung des nationalen Koordinationsgremiums
Die Umsetzungsmassnahmen sind sehr breit angelegt. Das fängt an bei der Entwicklung eines nationalen Schulkonzeptes für den eidgenössischen Berufsattest (EBA) wie für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Diese Massnahme entlastet die Kantone, welche die Schulkonzepte nicht 26mal neu erfinden müssen. Eine weitere Massnahme, welche vor allem die Schulen betrifft, ist das Projekt Organisationsmodelle. Hier werden Umsetzungsvarianten für den handlungskompetenzorientierten Unterricht für kleine, mittlere und grosse Schulen ausgearbeitet. Dies entlastet die Schulleitungen und Kantone, welche im Nachgang, das für sie passende Modell wählen können.

Aus- und Weiterbildung der Schulleitungen und Lehrpersonen
Schulleitungen sollen im Schulentwicklungsprozess begleitet werden. Den Lehrpersonen werden Weiterbildungsangebote unterbreitet, welche sie befähigen, den kompetenzorientierten Unterricht, welcher auf konkrete Arbeitssituationen ausgerichtet ist, sachkundig zu führen. Insgesamt wird ein breites und spannendes Weiterbildungsangebot zusammengestellt, welches für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen zum Tragen kommen wird. Diese Weiterbildungen sollen ab Frühjahr 2021 zur Verfügung sehen.

Lernmedien und Lehrmittel
Die Lehrmittelverlage sind in den Prozess involviert, damit sie die Lehrpersonen beim Vermitteln des Basiswissens unterstützen können. Das Gleiche gilt für die Erstellung der Lernmedien für die berufskundliche schulische Bildung. Hier arbeitet die SKKAB eng mit sprachregionalen Kooperationspartnern zusammen. Die Lehrpersonen werden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können – das Erstellen des Lernarrangements, das Vermitteln des Basiswissens und das Coachen und Begleiten der Lernenden im Wissenserwerb sowie das Überprüfen des Erlernten.

Dr. Esther Schönberger, Rektorin KV Luzern Berufsfachschule

Weitere Informationen finden Sie unter: www.skkab.ch > Fachinformationen > Kaufleute 2022

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