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Sozialversicherungsfachmann/ -fachfrau mit eidg. Fachausweis

Die Ausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau bietet qualifizierten Mitarbeitenden im Sozialversicherungs- und Personalbereich sowie verwandten Berufen die Möglichkeit, einen eidg. anerkannten Leistungsausweis über Können und breites Wissen zu erwerben. Sie erhalten die erforderlichen Kenntnisse der verschiedenen Sozialversicherungszweige.

Details

Sozialversicherungsfachleute mit eidg. Fachausweis erbringen den Beweis, dass sie die erforderlichen Kenntnisse der verschiedenen Sozialversicherungszweige besitzen, um ihre Aufgaben nach professionellen Standards zu erfüllen. Der SVS Zentralschweiz organisiert in Zusammenarbeit mit dem Kaufmännischen Verband Luzern einen Lehrgang, welcher die Teilnehmenden auf die Berufsprüfung zum eidgenössisch anerkannten Sozialversicherungsfachmann / bzw. –fachfrau vorbereitet. Der Unterricht erfolgt durch Dozentinnen und Dozenten, welche alle in ihrem Fachbereich über eine lange praktische Erfahrung verfügen. Somit ist sichergestellt, dass in diesem Lehrgang nicht nur trockene Theorie vermittelt wird, sondern auch ein wertvoller Praxisbezug entsteht.

Zielgruppe

  • Personen, die sich im Bereich Sozialversicherungen aus- und weiterbilden wollen

Voraussetzungen

Für den Besuch des Lehrganges ohne Prüfung sind keine spezifischen Voraussetzungen nötig. Für die Zulassung an die Eidg. Prüfung müssen einer der beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis einer mind. 3-jährigen Grundbildung oder ein Maturitätszeugnis sowie eine mind. 3-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
  • Eidg. Berufsattest einer mind. 2-jährigen beruflichen Grundbildung sowie eine mind. 5-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich)

Fragen über die Zulassung können an das Sekretariat der Prüfungskommission gestellt werden (Tel. 079 520 25 96 oder sekretariat@feas-fias-svs.ch)

Das KV Luzern kann leider keine verbindliche Auskunft über die Zulassung an die Prüfungen erteilen, wenden Sie sich immer an das Sekretariat der Prüfungskommission.

 

präsent+digital@kvlu

Wir ergänzen die Stärken des Präsenzunterrichts mit digitalen Lernformen. So ermöglichen wir Ihnen eine grosse Lernflexibiliät.

  • Der Unterricht findet in der Regel als Präsenzunterricht statt. Einzelne Lektionen können auch online durchgeführt werden. Im Stundenplan ist ersichtlich, wann die Online-Schulung stattfindet. Während des Präsenzunterrichts findet keine Online-Übertragung statt (keine hybride Schulung).
  • Sie finden in Ihren Teams-Ordnern jederzeit und ortsunabhängig die Unterrichtsunterlagen.
  • Sie erhalten während Ihrer Weiterbildung kostenlos die Microsoft 365-Anwendungen und kostenlose Nutzung von LinkedIn Learning:
  • Sie nutzen im Onlineunterricht Microsoft Teams, welches zum Beispiel für einzelne Unterrichtseinheiten, Besprechungen und/oder Gruppenarbeiten eingesetzt wird.
  • Sie möchten ein neues Gerät anschaffen? Dann können Sie nach Ihrer definitiven Anmeldung für den Lehrgang auf https://www.edu.ch/kvluzern von exklusiven Angeboten profitieren. Hier erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung den Registrierungs-Code.

Übersicht Sozialversicherungsfachmann/ -fachfrau mit eidg. Fachausweis

Kurscode
LSOZ2426-A
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
4 Semester berufsbegleitend (total ca. 327 Lektionen)
Kurszeiten

Dienstag, 17.45 - 20.30/21.15 Uhr / plus 3. und 4. Semester Samstag, 8.30 - 12.00 Uhr oder 9.00 - 11.45 Uhr

Kursleistungen / Kosten

Ganzer Lehrgang

Bruttopreis* CHF 8'550.-
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 4'275.-
Ihr Nettopreis CHF 4'275.-
Lehrmittel ca. CHF 350.-

Externe Prüfungsgebühren siehe www.feas.ch
 

50% Bundesbeitrag


Die Rechnungsstellung erfolgt pro Studienjahr, d.h. Totalbetrag in 2 Raten à CHF 4'275.-    
 

Als exklusiven Zusatznutzen bieten wir Ihnen während Ihrer Weiterbildung eine unentgeltliche Mitgliedschaft beim Kaufmännischen Verband Luzern. Ausserdem profitieren Sie während Ihrer gesamten Weiterbildungsdauer vom kostenlosen Zugriff auf LinkedIn Learning.

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Kurscode
LSOZ2426-B
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
4 Semester berufsbegleitend (total ca. 327 Lektionen)
Kurszeiten

Mittwoch, 17.45 - 20.30/21.15 Uhr / plus 3. und 4. Semester Samstag, 8.30 - 12.00 Uhr oder 9.00 - 11.45 Uhr

Kursleistungen / Kosten

Ganzer Lehrgang

Bruttopreis* CHF 8'550.-
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 4'275.-
Ihr Nettopreis CHF 4'275.-
Lehrmittel ca. CHF 350.-

Externe Prüfungsgebühren siehe www.feas.ch
 

50% Bundesbeitrag


Die Rechnungsstellung erfolgt pro Studienjahr, d.h. Totalbetrag in 2 Raten à CHF 4'275.-    
 

Als exklusiven Zusatznutzen bieten wir Ihnen während Ihrer Weiterbildung eine unentgeltliche Mitgliedschaft beim Kaufmännischen Verband Luzern. Ausserdem profitieren Sie während Ihrer gesamten Weiterbildungsdauer vom kostenlosen Zugriff auf LinkedIn Learning.

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Hinweise

Die Anmeldung wird vom Kaufmännischen Verband Luzern bearbeitet.

Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

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