Details
Fachleute im Treuhandwesen mit eidgenössischem Fachausweis verfügen über fundierte theoretische Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Treuhandwesens. Sie sind gewohnt, selbständig zu arbeiten. Erfolgreiche Absolventen:innen haben den Beweis erbracht, dass sie über die zur selbständigen Ausübung des Berufes einer Treuhänderin oder eines Treuhänders erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Recht, Personaladministration, Rechnungswesen, Steuern, Revision sowie Unternehmens- und Wirtschaftsberatung verfügen. In vielen Fällen ist die Berufsprüfung die Grundlage zur Weiterbildung zum dipl. Treuhandexperten, dipl. Steuerexperten oder dipl. Wirtschaftsprüfer.
Zielgruppe
- Personen, die eine Tätigkeit im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung ausüben
Voraussetzungen
- Eidg. Fähigkeitszeugnis einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung oder einen vom Bund als gleichwertig anerkannten Ausweis (z.B. Maturitätsausweis)
- 4 Jahre Fachpraxis
Alle detaillierten Zulassungsbedingungen zur Hauptprüfung siehe treuhandbranche.ch > Prüfungsordnung