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Aussenhandelsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis

Die Weiterbildung zum Aussenhandelsfachmann oder zur Aussenhandelsfachfrau eröffnet neue Karrierechancen. Mit dem eidgenössischen Fachausweis erhalten Sie ein Sprungbrett für die Auftragsabwicklung in international tätigen Unternehmen. Diese Weiterbildung geniesst in der Wirtschaft einen hohen Stellenwert. Deshalb ist auch bei Berufsleuten inzwischen die Nachfrage deutlich gestiegen. Bei uns werden Sie auf diesen wichtigen Karriere-Schritt sorgfältig und ganzheitlich vorbereitet.

Details

Die Ausbildung ist berufsbegleitend und dauert in der Regel zwei Semester. In diesen Semestern findet der Unterricht statt. Im dritten Semester erfolgt die Vor­bereitung auf die eidgenössischen Prüfungen.
Folgende Themenbereiche erwarten Sie während der Weiterbildung:
Waren- und Dienstleistungsverkehr, Geldfluss und Zahlungssicherung, Geschäftsprozesse, Welthandel, Aussenwirtschaftspolitik, Vertragswesen, Organisation und Führung, Risikobeurteilung und -management, Marketing, Finanz und Rechnungswesen.
Sie werden in der Lage sein, komplexe Herausforderungen im Aussenhandel zu lösen und stehen der Geschäftsleitung beratend zur Seite. Aussenhandelsfachleute arbeiten häufig als Teamleader oder übernehmen in kleineren Firmen den Aussenhandel komplett.

 

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich branchenunabhängig an Sach­bearbeiter/innen aus dem Export, Import, dem interna­tionalen Handel, aus Spedition und Einkauf, sowie an Kaufleute, Fachhochschulabsolvent/innen, Bankkauf­leute und alle Personen der Exportabwicklung und des Verkaufs.

 

Voraussetzungen

Eidg. Fähigkeitszeugnis einer mind. 3-jährigen Lehre
3 Jahre Berufserfahrung im Aussenhandel (Berührungspunkte mit Import, Export, Crosstrade)
Alle detaillierten Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung siehe epah-efce.ch. Die Teilnahme am Lehrgang steht unabhängig von der Teilnahme an der eidg. Berufsprüfung grundsätzlich jedermann offen. Berufserfahrung ist von Vorteil, jedoch nicht zwingend.

Übersicht Aussenhandelsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis

Kurscode
LHFA2426
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
2 Semester
Kurszeiten

siehe ssib.ch 

 

Kursleistungen / Kosten
Kursgeld CHF 12'500.- 
  (CHF 6250.- mit Subventionen vom Bund)
Early Bird* CHF 11'500.-

*bis drei Monate vor Kursbeginn

Im  Preis inbegriffen:
Detaillierte, digitale Kurs- und Seminarunterlagen
Prüfungsvorbereitungsseminar
Standortbestimmung im zweiten Semester
Interne Simulations-Prüfungen (schriftlich und mündlich)

Der Lehrgang wird in Kooperation mit der SSIB durchgeführt.

Tel 043 243 75 30 / mail@ssib.ch

Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

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