Detailhandelsspezialist:in mit eidg. Fachausweis
Detailhandelsspezialistinnen und -spezialisten sind ausgewiesene Berufsleute, die durch ihr fundiertes Fachwissen und ihre Erfahrung zu Führungsaufgaben berufen sind. Mit dem Fachausweis erbringen sie den Nachweis, dass sie über aktuelle, fundierte und kundenorientierte Fachkenntnisse des Detailhandels verfügen und diese praxisgerecht und effektiv umsetzen können.