Detailhandelsabschlüsse für Erwachsene

Die berufsbegleitenden Nachholbildungen ermöglichen Erwachsenen im Detailhandelsbereich, den EBA- oder EFZ-Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg zu erwerben.

Inhalt

Einleitung

Grundlage der beiden Bildungsgänge im Detailhandel sind die entsprechenden Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Die Anforderungen über die Ausbildung und die Qualifikationsverfahren finden Sie in den Leistungszielen, welche unter http://www.bds-fcs.ch/ abgerufen werden können.

Die Nachholbildung zum eidgenössischen Berufs-Attest dauert 1 bis 2 Jahre oder 2 bis 4 Semester und diejenige zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis 2 Jahre oder 4 Semester.

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt des Abschlusses verfügen Sie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (aufgerechnet auf ein 100%-Pensum), davon zwei Jahre (EBA) bzw. drei Jahre (EFZ) im Detailhandel. Allfällige Lehrjahre in der beruflichen Grundbildung werden zu 50% angerechnet.

Sie brauchen von der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitz-Kantons die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Weitere Anforderungen:

  • gute Deutschkenntnisse
  • gute Kenntnisse in Englisch
  • Interesse an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen

Weitere Informationen

Zulassungsbedingungen

Eine schriftliche Zulassungsbewilligung muss in jedem Fall bei der zuständigen kantonalen Behörde angefordert werden.

Kanton Luzern:

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Obergrundstrasse 51, 6002 Luzern

 

Gesuch_Art_32_inkl_MB.dotx (live.com)

 

andere Kantone:

SDBB | CSFO - Verzeichnis:

 

Sie füllen das Anmeldeformular für die Schule aus und senden uns dies mit der Zulassung zum Qualifikationsverfahren der zuständigen kantonalen Behörde zu.

Im Anschluss werden Sie zu einem Standortbestimmungsgespräch bei uns an der Schule eingeladen, um die nötigen Details zu besprechen.

 

Qualifikationsverfahren – Gesuch um Zulassung

Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen kann. Bei einer EFZ-Ausbildung müssen davon drei Jahre und bei einer EBA-Ausbildung zwei Jahre im Detailhandel erfolgt sein. Diese Zulassung erteilt die zuständige Behörde des Wohnkantons. Im Kanton Luzern ist das die Dienststelle für Berufs- und Weiterbildung (DBW). Weitere Details finden Sie unter www.beruf.lu.ch.

Interessierte werden in bestehende Grundbildungsklassen eingeteilt. Die passenden Unterrichtstage werden im Standortbestimmungsgespräch besprochen und passend zur Lebenssituation definiert.

Kosten Ausbildungsgang
Es wird eine Anmeldegebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt.

Das Materialgeld von CHF 20 pro Schulhalbtag sowie die Gebühren von 110 pro Schuljahr ist von den Teilnehmenden zu tragen.

Die Lehrmittelkosten werden separat verrechnet und kosten ca. CHF 220 für die ganze Ausbildung.

Der Zugang und die Lernmedien von Konvink kosten ca. CHF 330 für Detailhandelsfachleute und CHF 220.00 für Detailhandelsassistenten bzw. Detailhandelsassistentinnen.

Für den Unterricht wird ein Laptop benötigt.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen für Schul- und Materialgeld sind innert 30 Tagen zahlbar. Die Zahlung einer Rechnung in Raten kann nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden und ist sofort nach Erhalt einer Rechnung schriftlich zu beantragen.

Abmeldung vor Ausbildungsbeginn

Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist bis 30 Tage vor Schulbeginn ohne Kostenfolge (exkl. An-/Abmeldegebühr). Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage vor Schulbeginn, wird eine Aufwandpauschale von CHF 250 in Rechnung gestellt.

Abmeldung nach Lehrgangsbeginn

Die Abmeldung für die Gesamtausbildung oder für einzelne Fächer ist ohne Kostenfolge nur auf Beginn eines neuen Semesters möglich. Die Abmeldung muss der Prorektorin bis spätestens 30 Tage vor Ende des laufenden Semesters schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abmeldung während eines laufenden Semesters hat den Verfall der gesamten Semestergebühr zur Folge. Eine anteilsmässige Rückerstattung der Semestergebühr wird nur in begründeten Fällen (zum Beispiel Krankheit, Unfall) bewilligt und muss schriftlich beantragt werden.

Wochenlektionen Detailhandelsassistentinnen/-assistenten

  1. Jahr 2. Jahr
HKB a 3 2.5
HKB b 1.5 1.5
HKB c 1 1
HKB d 1.5 2
ABU 1 1
Total 8 8
Schultage pro Woche 1 Tag 1 Tag

 

Wochenlektionen Detailhandelsfachleute

  1. Jahr 2. Jahr
HKB a 4 2
HKB b 3 2
HKB c 2 0
HKB d 4 1
ABU 1 2
Total 14 7
Schultage pro Woche 2 Tage 1 Tag

 

Der Unterricht erfolgt in Handlungskompetenzbereichen (HKB)
HKB a
Gestalten von Kundenbeziehungen

HKB b
Bewirtschaften und Präsentieren von Produkten und Dienstleistungen

HKB c
Erwerben und Weiterentwickeln von Produkte- und Dienstleistungskenntnissen

HKB d
Interagieren in Betrieb und Branche

ABU
Allgemeinbildender Unterricht

 

Qualifikationsverfahren

Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung im Detailhandel nachweisen kann.

Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil zusammen. Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren erfolgt in diesem Lehrgang vorwiegend in der Branche und im Betrieb.

Die betrieblichen Prüfungen werden im Rahmen des ordentlichen Qualifikationsverfahrens im Betrieb mit den praktischen Arbeiten abgeschlossen.

Die schulischen Fächer werden gesamthaft im Rahmen des ordentlichen Qualifikationsverfahrens an der Berufsfachschule abgeschlossen.

Kontakt

Michèle Luther

Prorektorin